Energieausweiss
Der Energieausweis muß vom Gebäudeeigentümer bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung sowie Modernisierung oder Neubau vorgelegt werden können. Dieser hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.
Man unterscheidet zwischen dem Bedarfs.- und Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis:
Für den Bedarfsausweis wird ein Normverbrauch (Primärenergiebedarf in kwh/m²a) ermittelt, der anzeigt, ob tendenziell ein hoher oder niedriger Energieverbrauch zu erwarten ist. In diese Primärkennzahl fließen alle für die energetische Qualität eines Gebäudes verantwortlichen Faktoren ein:
Dämmung , Anlagentechnik,Fenster,sowie Umwandlungsverluste des eingesetzten Energieträgers. Der Bedarfsausweis ist anwendbar für Neubau und Bestand.
Verbrauchsausweis:
Grundlage sind die Heizkostenabrechnungen von mindestens drei aufeinander folgenden Jahren. Der ermittelte Verbrauchskennwert ist abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner.
Der Verbrauchsausweis ist nur in Bestandsgebäuden mit mindestens 5 Wohneinheiten sowie Wohngebäude jünger 1977 anwendbar.